Die Waffensachkunde – Wissen worauf es ankommt.

Die Waffensachkunde nach §7 des WaffG

Die Waffensachkundeprüfung nach §7 des WaffG, richtet sich an Sportschützen und Sicherheitskräfte, welche in bestimmten Bereichen des Sicherheitsdienstes mit dem Tragen einer Schusswaffe eingesetzt werden.

Wer benötigt einen Nachweis über eine abgelegte und bestandene Waffensachkundeprüfung nach §7?

Mitarbeiter im Sicherheitsdienst sind allgemein nicht verpflichtet, zusätzlich eine Waffensachkundeprüfung abzulegen, da in vielen Einsatzbereichen in der Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter diese Zusatzprüfung nicht erforderlich ist. In manchen Bereichen ist jedoch eine besondere Schutzmaßnahme notwendig und eine Waffensachkundeprüfung unumgänglich, um die Berufstätigkeit ausüben zu können.  Von Personen im Geldtransport und von Mitarbeitern im Personenschutz wird oft eine Waffensachkundeprüfung verlangt, um die Berufstätigkeit ausführen zu dürfen. Regelmäßige Übungen auf dem Schiesstand sind nachzuweisen, ansonsten wird auch nach der Waffensachkundeprüfung das Tragen einer Schusswaffe verwehrt.

Wer eignet sich für eine Tätigkeit mit dem Tragen einer Schusswaffe?

Die Tätigkeit beruflich im Umgang mit Schusswaffen zu sein, richtet sich an Personen ohne psychische und physische Beeinträchtigungen. Eine Stressresistenz, Belastbarkeit und ein einwandfreies Führungszeugnis ist Grundvoraussetzung, um diese Prüfung ablegen zu können. Hinzu kommt, dass erst Personen ab 18 Jahren an einer Waffensachkundeprüfung teilnehmen dürfen. Zuvor ist ein umfassendes theoretisches und praktisches Übungsprogramm vorgesehen.

Welche Themen sind prüfungsrelevant?

Die Themen in der Waffensachkundeprüfung gliedern sich zunächst in einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil, sowie einer Prüfung der Fertigkeiten am Schießstand.

WAFFENSACHKUNDE FÜR SICHERHEITSEXPERTEN.

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Theoretischer Teil

Der theoretische Teil wird als Fragebogen durchgeführt.

Die Hauptthemen sind:

• Waffenarten und Muitionsarten

• Umgang mit Schusswaffen und Munition

• Rechtsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen

• Das Beschussrecht

• Notwehr und Notstand

Der Prüfling muss anhand von einem vorgelegten Fragebogen einen gewissen Prozentsatz der Prüfung richtig beantworten, um die theoretische Prüfung zu bestehen.

Praktischer Teil

Die prüfungsrelevanten Themen im praktischen Teil sind:

• Be- und Entladen von Schusswaffen

• Kenntnisse verschiedener Schusswaffen und Munition

• Sichern und Entsichern von Schusswaffen

Im Praktischen Teil muss der Prüfling vorweisen, die Handhabung verschiedener Schusswaffen und Munitionen zu beherrschen.

Es muss ein Mindestmaß an Fertigkeiten der Schusstechnik vorhanden sein. Diese werden bei der Prüfung auf einem Schießstand überprüft.

Wie viel kostet die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG?

Die Kosten der Prüfungsvorbereitung sind nicht pauschal zu beantworten. Es wird meistens ein spezieller Vorbereitungskurs von ca. 3 Tagen in Vollzeitunterricht absolviert, um einen erfolgreichen Prüfungsabschluss zu ermöglichen. Die Kosten der staatlich anerkannten Waffensachkundeprüfung mit Vorbereitungskurs von 3 Tagen, belaufen sich auf ca. 300€, jedoch können die Preise und die Vorbereitungsdauer je nach Ausbildungsstätte abweichen.

Wo kann die Prüfung abgelegt werden?

Die Prüfung kann ausschließlich nur bei autorisierten Prüfungskommissionen abgelegt werden, welche zur Abnahme der staatlich anerkannten Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG berechtigt sind.

Nur 275,- € / pro TEILNEHMER; inkl.19% MWST.

Anschrift

Monatti Bildungs GmbH

Akademie für Aus- & Weiterbildungen im Sicherheitsgewerbe

Geschäftsführerin: Monika Schwarz

Luxemburger Straße 96
50354 Hürth

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Kontakt

Frau Monika Schwarz

Email:
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